You are viewing a single comment's thread from:
RE: Biontech Verhandlung am Landgericht Düsseldorf
"Das einzige was mich interessieren würde ist, ob man als Verfahrensunbeteiligter selber in solch einer öffentlichen Sitzung eine Stellungnahme im Hinblick auf die medizinische Ebene bei Gericht zu Protokoll geben darf."
Das darf man natürlich nicht. Wo käme man da hin, wenn das jeder täte!
Hätte auch nichts gebracht, da Richter Brüggemann ab allem Anschein nach schon vorab auf sein Urteil festgelegt zu haben schien.
Der Vortrag der Klägerseite folglich nur Makulatur.
Einmal mehr wurden die Grundrechte der Betroffenen mehr als nur beschädigt.