Eine freie Gesellschaft braucht ein Fundament. Teil 39 (Demokratie des Marktes, Kandidatenfreiheit bei Wahlen)

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Heute nehmen wir uns 2 Bereiche vor, (ich weiß, ich bin etwas spät dran, aber ich bin erst jetzt von meiner Hauptarbeit zurückgekommen) wie ich diese in Teil 38 #freie-gesellschaft angekündigt habe um auf eine Demokratie zu verweisen, die uns täglich umgibt, ohne sich aufzudrängen

Die Demokratie des Marktes

Der Markt ist, was bereits Ludwig von Mises feststellte, eine durch und durch demokratische Einrichtung. Wenn man´s recht bedenkt, kann von Demokratie derzeit eigentlich nur im Zusammenhang mit Wettbewerb und Markt gesprochen werden. Denn nur dort fallen Entscheidungen „basisnah“. Bei den heute üblichen politischen Auswahlvorgängen vermissen wir solche „Basisnähe“. Tatsächlich ist der Markt ein wahrhaft demokratisches Gebilde. Das wird vergessen, wenn man mit dem Wort „Demokratie“ immer nur Unterwerfung unter Mehrheitsbeschlüsse assoziiert (dies bereits bei John Locke, Nachdruck 1977).

Die Demokratie des Marktes hat sowohl in kleinen als auch in großen Gesellschaften immer schon unauffällig und reibungslos funktioniert. Gerade diese Unauffälligkeit deutet auf ihr störungsfreies Wirken. Hätten sich Leute veranlasst gesehen, sich über sie zu beklagen, wäre sie längst in aller Munde, so wie die oft angeklagte Marktwirtschaft selbst. So aber treibt sie unbemerkt ihr stilles Wesen, fernab von den Floskeln der „Clowns vom Feuilleton“ (Peter Sloterdijk).

Sofern ein freier Markt durch Wettbewerb gekennzeichnet ist, kann man ihn mit Fug und Recht das „genialste Entmachtungsinstrument der Geschichte“ nennen (Gerhard Schwarz, 1995). Der Markt hat „die größte Reduzierung willkürlicher Gewalt mit sich gebracht, die jemals erreicht worden ist“ (Friedrich August von Hayek, 1981; vgl. auch Ludwig von Mises, Wilhelm Röpke, Carl Christian von Weizsäcker, Christoph Braunschweig u. a.).

Verwunderlich ist, dass man der Demokratie des Marktes und ihren naturgewachsenen Entscheidungsstrukturen bislang so wenig Aufmerksamkeit geschenkt hat. Es ist nun an der Zeit, diese Strukturen ans Licht zu ziehen. Nähern wir uns dem Thema „Demokratie“ also einmal von einer etwas ungewohnten Seite: vom Markt und den dort üblichen Vorgängen.

Das Wesen der Demokratie des Marktes ist (genau wie bei jeder anderen Form von Demokratie) abzulesen an der Art der dort ablaufenden Auswahlentscheidungen. Bei einem von marktfremden Einflüssen unbehelligten Markt gehen alle Auswahlentscheidungen von der „Basis“ aus, also von den jeweiligen Endabnehmern des Marktangebots. Die unmittelbaren Entscheidungen der Endabnehmer beeinflussen die unmittelbaren Entscheidungen der Endproduzenten, diese die unmittelbaren Entscheidungen der Zwischenproduzenten, die dann, eventuell über weitere Zwischenstufen, unmittelbar die Entscheidungen der Erstproduzenten (z. B. Rohstofflieferanten) bestimmen. Die Gesamtheit der Auswahlentscheidungen des Marktes bildet eine Art Netzwerk mit verschiedenen Ebenen. Bei genauerer Inaugenscheinnahme dieses Netzwerks zeigt sich: es gibt eine Reihe von allgemeinen strukturellen Merkmalen:

  • Das gesamte Marktangebot steht - natürlich im Rahmen verfügbarer Ressourcen - zur freien Auswahl. Es gibt niemanden, der das Recht für sich in Anspruch nimmt, diese Wahlfreiheit zu blockieren. „Die Freiheit der Marktwirtschaft ist eine Freiheit von Befehlen, sie ist keine Freiheit von Sachzwängen.“ (Christoph Braunschweig, 2012)
  • Der Zugang zum Markt, also die Marktteilnehmerschaft ist Jedem gestattet.
  • Unerachtet aller Ressourcenungleichheit hat bei der Auswahl der Leistungen und Produkte die Entscheidung eines Jeden das gleiche Gewicht.

Das bedeutet, dass die Naturrechtsprinzipien Freiheit, Allgemeinheit und Gleichheit bei den Wahlentscheidungen des Marktes beispielhaft gewahrt sind. Die Auswahlmöglichkeiten am Markt sind zwar individuell unterschiedlich. Sie sind bestimmt durch persönlichen Geschmack, durch Werbefeldzüge, durch überkommene Gewohnheiten, durch moralische Tabus, durch die Größe des Geldbeutels und durch manches Andere. Aber innerhalb dieser physischen Grenzen gelten die Prinzipien Freiheit, Gleichheit und Allgemeinheit.

Soviel zur Präsenz der drei Naturrechtsprinzipien bei den Auswahlprozessen des Marktes. Darüber hinaus beobachten wir:

  • Die Daten, die bei der Auswahl des Marktangebots zur Entscheidung stehen, verbleiben nicht in der Anonymität, sondern liegen offen zutage. Jeder kann in einem für ihn überschaubaren, nichtanonymen Bereich entscheiden. Die Entscheidung erfolgt unmittelbar. Die Endverbraucher entscheiden zwischen für sie direkt und sinnlich fassbaren Produkten, die Endproduzenten ebenso unmittelbar zwischen Halbfertigwaren usw. bis hin zu den Rohstofflieferanten. Allen Marktteilnehmern steht es frei, sich genaue unmittelbare Kenntnis über den Entscheidungsgegenstand zu beschaffen. (So ist etwa bei „blinden“ Katalogkäufen ein Rückgaberecht des Kaufgegenstands nach Erhalt und unmittelbarer Inaugenscheinnahme ohne Zahlungsverpflichtung garantiert.) Jedenfalls ist der Weg zur direkten Kenntnisnahme des Angebots nicht verbaut. Natürlich bleibt es jedem Marktteilnehmer selbst überlassen, auf eine originäre Prüfung des Angebots zu verzichten und seine Auswahl nur aufgrund von Vertrauen oder aufgrund mittelbarer Kenntnis (z. B. über Erzählungen oder über Print- und Bildmedien) zu treffen. Jedenfalls aber ist der Weg zur unmittelbaren Kenntnisnahme nicht verbaut. Offenheit und Unmittelbarkeit der Wahlentscheidung ist gewahrt: Votationsluzidität.

  • Einige der miteinander konkurrierenden Angebote werden im Hinblick auf ihr Preis-Leistungs-Verhältnis anderen gegenüber bevorzugt. Sie werden öfter nachgefragt und ausgewählt als andere. Sie finden viele Abnehmer: Votationskumulation.

  • Diejenigen Anbieter, die Abnehmer finden (für deren Angebot sich u. U. sogar viele Abnehmer entscheiden), übertragen deren Präferenzen bei ihren eigenen Auswahlentscheidungen gesamthaft auf jene, die sie sich selbst als Anbieter (Lieferanten) aussuchen: Votationstransfer.

  • Jede heute getroffene Auswahlentscheidung kann, sofern sie keine vertraglich befristete Bindung nach sich zieht, morgen schon wieder zugunsten einer neuen Entscheidung revidiert und korrigiert werden: Votationspermanenz.

  • Das Entscheidungsnetzwerk des Marktes mag viele Quer- und Nebenverbindungen haben. Eines jedoch steht fest: Die Entscheidungen an der Spitze sind nachrangig, die an der Basis vorrangig. Anders als bei der Planwirtschaft wird „unten“ bestimmt, was „oben“ geschieht. Wir haben eine aufsteigende Entscheidungsrichtung. Dadurch entsteht eine Rangordnung (die im Idealfall eine Pyramidalstruktur hat): Votationsaszens.

Die Votationsluzidität des Marktes erlaubt, dass die Wahlentscheidungen echte Auswahlentscheidungen sind. Die Votationskumulation zeigt den Beliebtheitsgrad eines Angebots an. Der Votationstransfer sorgt für die Weitergabe der Nachfragerinformation an Vorproduzenten. Die Votationspermanenz gestattet die schnelle Korrektur einer Fehlentscheidung. Die Votationsaszens mit der Nachrangigkeit der oberen Entscheidungen sichert die Souveränität der „Basis“.

Die hier aufgewiesenen Merkmale der Entscheidungsstruktur des Marktes rechtfertigen, von einer echten Demokratie zu sprechen. Sie schaffen im Einklang mit den drei Prinzipien Freiheit, Allgemeinheit und Gleichheit eine zwanglose Ordnung innerhalb der Gruppe der Marktteilnehmer, die wie von selbst und ohne das Zutun irgendeiner Ordnungsinstanz entsteht. Deshalb konnte Gert Habermann (1995) sagen: Wo der Sinn für freien Wettbewerb und Markt stirbt, da stirbt auch der Sinn für Demokratie.
Kann die Struktur der Auswahlvorgänge am Markt als Vorlage dienen für die Konstruktion eines Modells der Personenauswahl, und zwar eines Modells, das zur Freien Gesellschaft passt?

Kandidatenfreiheit bei Wahlen

Seit geraumer Zeit sind in Bezug auf den derzeit gebräuchlichen Wahlmodus Zweifel aufgetaucht bezüglich seiner Eignung, die Souveränität der Wählerbasis zu erhalten und zu bewahren. Die Zweifel haben dazu geführt, sich an den alten Weg der politischen Direktentscheidung durch die Gesamtheit der Mitglieder einer Gesellschaft zu erinnern, sich auf das Plebiszit zu besinnen.

Im Schweizer Kanton Appenzell ist das Plebiszit noch nahezu ursprünglich erhalten. Nicht zufällig gesteht aber gerade ein Appenzeller, der Jurist Robert Nef, dem Plebiszit heute nur noch ein „Verhinderungsrecht“ zu und stellt dieses dem „Entscheidungsrecht“ gegenüber, denn „die Gefährdung der direkten Demokratie durch populistische Propaganda ist nicht zu unterschätzen“ Das Entscheidungsrecht soll nach Nef gewählten Repräsentanten zukommen (Robert Nef, 2012).

Vor allem faschistische Systeme haben sich hemmungslos des Plebiszits bedient, um die Volksnähe ihrer Aktivitäten zu rechtfertigen. Die Tiraden eines Joseph Goebbels im Berliner Sportpalast oder eines Benito Musselini in Rom belegen, wie vollständig man politische Entscheidungen der Hysterie des Publikums ausliefern kann. Daraus ist zu lernen, dass (die oft diffizilen) Sachentscheidungen in Großgesellschaften nur über qualifizierte Repräsentanten zustande kommen.

Dass der Schritt weg vom Plebiszit hin zur Repräsentantenwahl wegen der inzwischen angewachsenen Größe von Wählergruppen nicht rückgängig gemacht werden kann, wissen wir. Bei so unüberschaubaren Gruppen wie bei den Tauschpartnern großer Monopole können die Gruppenmitglieder das antimopolistische Geschäft nicht als Gesamtheit praktizieren. Gegen das Plebiszit spricht auch, dass es das Problem der Integration von Minderheitsinteressen nicht lösen kann. Denn dort kommen - genau wie bei der kandidatengebundenen Listenwahl (s. Teil 36 f in #freie-gesellschaft) - Entscheidungen nach dem Mehrheitsprinzip zustande.

Repräsentantenwahlsysteme fahren aber gut damit, wenn sie möglichst viele plebiszitäre Elemente enthalten. Davon hängt ab, ob die Souveränität der Wählerbasis nicht nur vollmundig proklamiert, sondern auch real berücksichtigt wird. Ist das nicht der Fall, gerät die Demokratie leicht zur Fassade, hinter der sich Cliquenherrschaft und Despotismus einnisten.

Ein im Sinne der Tauschgutabnehmer vorbildliches Güterangebot gibt es dort, wo eine freie, gleiche und allgemeine Auswahl möglich ist: auf einem durch Wettbewerb geprägten Markt. Wie steht es damit bei den Monopolen? Hier kann nur eine Strategie greifen: Das im Wettbewerb wirksame demokratische Moment der feien Auswahl von Gütern muss sich auf frei auszuwählende Personen verlagern, die ein monopolistisches Güterangebot letztinstanzlich prüfen, bewerten, billigen oder verwerfen. Solche Personen sind die Repräsentanten der Antimonopole.

Die Repräsentanten der Antimonopole sollen durch eine geeignete Form der Auswahl in ihre Position gelangen. Hier entsteht die Frage: Welche Form ist geeignet? Gibt es ein Modell der Repräsentantenauswahl, das den Naturrechtsprinzipien Allgemeinheit, Freiheit und Gleichheit gemäß ist und das sich außerdem noch durch weitere Demokratiemerkmale auszeichnet? Das kann, wie wir wissen, nicht eines der bisher üblichen Gruppenstrukturierungsmodelle sein, die den Charakter von kandidatengebundenen Listenwahlen haben.. Denn bei dieser Wahl besteht eine gewaltige Kluft zwischen Idee und Realität.

Es besteht ein großer Unterschied zwischen einer kandidatengebundenen Wahl und einer kandidatenfreien Wahl. Eine kandidatenfreie Wahl kennt die Aufspaltung in zwei Wahlgänge nicht. (s. Teil 36). Außerdem erfolgt die Machterteilung nicht nach Quantitäts- sondern nach Qualitätsgesichtspunkten. Die Wahl bewirkt, dass Professionalität an die Spitze der Wählergruppen gelangt und dass die Interessen von Minderheiten nicht abgebügelt werden.

Eine kandidatenfreie Wahl bewirkt eine Individualisierung sowohl bei den Wählenden als auch bei den Zu-Wählenden. Politische Parteien werden ein für allemal in die Grenzen verwiesen, die ihnen mit der Funktion, die politische „Willensbildung“ von Individuen zu fördern, ursprünglich einmal zugewiesen waren. Hier könnten sie ihre Fähigkeit unter Beweis stellen, reife Persönlichkeiten heranzuziehen, die ein akzeptables antimonopolistisches Konzept präsentieren. Sie stünden dann im Wettbewerb mit anderen Bildungseinrichtungen.

Die unverfänglichste Lösung des heiklen Problems, einen Teil der Eigenmacht, die jeder von uns hat und eigentlich gern selber behalten möchte, an jemand anderen zu delegieren, ist: man richtet diese Delegation - als Wahl - so ein, dass sie zumindest frei ist. Darüber hinaus muss jedes Mitglied der Gruppe das Recht haben, mit gleichwertiger Stimme zu wählen. Das heißt, eine akzeptable Wahl muss den drei Naturrechtsprinzipien Freiheit, Allgemeinheit und Gleichheit entsprechen. Diese Prinzipien finden wir bereits bei den Entscheidungsprozessen des Marktes (s. Oben).

Es ist nun zu untersuchen, ob und wie innerhalb von Personengruppen eine ähnliche zwanglose Ordnungsstruktur entstehen kann wie auf dem Markt. Auch bei der Auswahl von Personen gibt es ja so etwas wie einen „Markt“ mit seinem speziellen „Angebot“. Demzufolge müsste auch hier so etwas wie „Demokratie“ hervorgebracht werden können.

Bei der Bezeichnung der Entscheidungsstrukturen des Marktes sah ich mich zu neuen Wortschöpfungen genötigt. Der Grund: Mir ist bisher keine Untersuchung bekannt geworden, die die Entscheidungsstrukturen des Marktes analysiert hätte und auf deren Begriffsrepertoire ich hätte zurückgreifen können. So werde ich mich in den folgenden Teilen in #freie-gesellschaft zur kandidatenfreien Persönlichkeitswahl auf die Wortschöpfungen des Abschnitts „Demokratie des Marktes“ beziehen müssen.

Das wird dann in Teil 40 erfolgen. Heute reicht es für Teil 39.

Euer Zeitgedanken

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